Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Der Auftraggeber akzeptiert die Geschäftsbedingungen! Sie werden auf Wunsch schriftlich ausgehändigt, oder können im Internet unter www.live-karaokeparty.de eingesehen werden!

2. Die zu erbringenden Leistungen werden schriftlich, oder mündlich vereinbart, und sind für beide Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) bindend!

3. Der Auftraggeber ist der Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung!

4. Sollten in irgendeiner Form GEMA Gebühren für eine Veranstaltung anfallen, so sind diese vom Veranstalter zu entrichten!

5. Vertragsrücktritt ist seitens des Auftraggebers bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne anfallende Kosten möglich! Bei Absagen von 6 bis einschließlich 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn akzeptiert der Auftraggeber eine Gebühr von pauschal 80,00,- Euro, die an den Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen zu entrichten sind! Absagen die seitens des Auftraggebers erst 2 Tage, oder noch kurzfristiger vor Veranstaltungsbeginn getätigt werden, können seitens des Auftragnehmers nicht mehr akzeptiert werden! In diesem Falle ist die vorher ausgehandelte Gage für die jeweilige Veranstaltung, vom Auftraggeber an den Auftragnehmer in voller Höhe innerhalb 14 Tagen zu bezahlen!

6. Vertragsrücktritt vom Auftragnehmer ist einer Frist von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, ohne Haftung für eventuelle finanzielle Ausfälle des Auftraggebers möglich! Ausgeschlossen in der Frist von 14 Tagen sind Krankheit, höhere Gewalt, und unerwarteter technischer Defekt! In diesen 3 Fällen akzeptiert der Auftraggeber auch kürzere Absagen des Auftragnehmers, bis hin zum eigentlichen Veranstaltungstag, ohne ihn für eventuelle finanzielle Ausfälle haftbar zu machen!

7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Veranstaltung bestmöglich durchzuführen!

8. Der Auftraggeber akzeptiert im Einzelfall auch einen Ersatzmoderator!

9. Die Zahlung der jeweiligen ausgehandelten Gage ist vom Auftraggeber an den Auftragnehmer vor Veranstaltungsbeginn in bar, oder durch Überweisung auf eines unserer Konten zu entrichten! Sollte die Gage vom Auftraggeber bis kurz vor Veranstaltungsbeginn nicht an den Auftragnehmer in voller Höhe bezahlt worden sein, entscheidet der Auftragnehmer in jedem Einzelfall, ob er die Veranstaltung durchführt, oder nicht! Bei Nichtzahlung der Gage vor Veranstaltungsbeginn hat der Auftraggeber kein Anrecht auf  Durchführung der Veranstaltung durch den Auftragnehmer!

10. Gerichtsstand ist in allen Fällen Goslar im Harz!